Elternbeiräte

Das Amt als Elternbeirat/-beirätin ermöglicht es, tiefere Einblicke in das Schulleben zu erhalten und man bekommt die Möglichkeit, sich aktiv mit einzubringen.

Die Elternbeiräte haben die Aufgabe, als Ansprechpartner*in für die Eltern da zu sein. Dabei fungieren sie als Schnittstelle zwischen den Eltern und den Pädagogen*innen bei allen Belangen rund um den Schulalltag.

Dazu gehört, die Eltern über aktuelle Themen zu informieren, deren Wünsche und Anregungen an das pädagogische Team weiterzugeben und kritische Themen zu hinterfragen.

In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternabend statt. Zu diesem Abend wird durch die Pädagogen geladen, die Agenda der zu besprechenden Themen in Abstimmung mit den Elternbeiräten festgelegt.

Ca. alle 3 Monate während der Schulzeit treffen die sich Elternbeiräte aller Klassen zu einer Elternbeiratssitzung. Die Einladung zur Schulelternbeiratssitzung erfolgt durch den Gesamtelternbeirat (Schulelternbeirat).

In dieser Sitzung werden Informationen der Klassen ausgetauscht, Vorschläge und Anregungen besprochen und Ideen dazu ausgearbeitet. Die Sitzungen werden protokolliert und an alle Eltern über die jeweiligen Elternbeiräte der Klassen per E-Mail versendet.

Die Amtszeit eines gewählten Klassenelternbeirates beträgt zwei Jahre. Gewählt werden jeweils ein 1. Elternbeirat und ein stellvertretender Elternbeirat einer jeden Klasse. Die Wahl erfolgt auf den Elternabenden. Ein Elternteil pro Kind ist stimmberechtigt.

Zur Wahl des Schulelternbeirates stellen sich die 1. Elternbeiräte einer jeden Klasse. Es wird ein Schulelternbeirat und ein stellvertretender Schulelternbeirat gewählt.

Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.